Bitpanda: Der Irrsinn mit dem Mittelherkunftsnachweis

Bitpanda: Der Irrsinn mit dem Mittelherkunftsnachweis

Den Österreichern scheint der Erfolg in letzter Zeit wohl doch etwas zu Kopf gestiegen zu sein. Zumindest fordert Bitpanda in letzter Zeit von seinen Kunden Nachweise für die Herkunft der Mittel in nicht geringem Umfang.

Besonders die Anforderung der Einkommenssteuererklärung erscheint mir persönlich so als wüssten die Österreich gar nicht mehr was Sie da eigentlich tun. Vermutlich liegt das aber gar nicht an Bitpanda, sondern an der Regierung von Österreich, denn diese hatte mit den AML5 Richtlinien der EU, das eigene Geldwäschegesetz sehr stark überarbeitet.

So beträgt das Limit zu Einzahlungen, Transaktionen, Verschiebungen etc. laut § 5 FM-GwG (Österreich) 15.000 EUR. Dabei ist es egal ob es sich nur um eine Transaktion in Höhe von 15.000 EUR handelt oder mehrere Transaktionen deren Wert gemeinsam 15.000 EUR übersteigt. Auch der Gegenwert (aktuelle Marktwert) von Kryptowährungen muss dementsprechend herangezogen werden.

Es stellt sich daher die Frage, ob durch die Anforderung von zu vielen Mittelherkunftsnachweisen ein unberechtigter Eingriff in das Eigentumsrecht i. S. d. Art. 5 des Staatsgrundgesetzes vorliegt.

Die österreichische Bundesverfassung gewährleistet in Art. 5 des Staatsgrundgesetzes das Eigentum. Alle Eingriffe in das Eigentum stehen unter dem Vorbehalt des Allgemeininteresses, der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit.

In Betracht kommt der Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Daher ist zu prüfen ob die Anforderung von Einkommenssteuererklärungen bzw. der Umfang dieser Überprüfung noch verhältnismäßig ist, sofern die Einzahlung von einem EU-Bankkonto stammt.

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 FM-GwG ist Bitpanda nur zur Einholung und Überprüfung von Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel verpflichtet. Jedoch führt § 8 FM-GwG aus, dass vereinfachte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwendet werden können, wenn ein Verpflichteter (Bitpanda) aufgrund seiner Risikoanalyse (§ 4) feststellt, dass in bestimmten Bereichen nur ein geringes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht.

Die Risikoanlyse nach § 4 FM-GwG hat den „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Bewertung der mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung für den Binnenmarkt“ (COM(2019) 370 final) einzubeziehen. Aus dem Bericht geht eindeutig hervor, dass ein erhöhtes Risiko bei virtuellen Währungen und somit eine horizontale Gefährdung nur vorliegt, sofern die Transaktionen mit virtuellen Währungen anonym (2.2.1. des Berichts) stattfinden. Da jedoch bei Transaktionen von EU-Bankkonten und dem Kauf von virtuellen Währungen auf ein und derselben Plattform (hier Bitpanda) keine Anonymität vorliegt, kann auch im Sinne des Berichts der Kommission kein erhöhtes Risiko vorliegen. Weshalb Bitpanda zwangsläufig im Rahmen der nach § 4 FM-GwG vorgeschriebenen Risikoanalyse zu dem Schluss kommen müsste, dass nur vereinfachte Sorgfaltspflichten gegenüber den Kunden angewendet werden können.

Da Bitpanda jedoch auch seinen Kunden und deren Vermögenswerten verpflichtet ist, würde bereits ein Absehen von den vereinfachten Sorgfaltspflichten, die Rechte der Kunden an Ihren Vermögenswerten unangemessen einschränken.

Was wiederrum dazu führt, dass die vereinfachten Sorgfaltspflichten nicht nur angewendet werden können, sondern müssen.

Nach alledem ist bei Einzahlungen von EU-Bankkonten die Anforderung von Einkommenssteuererklärungen bzw. der Umfang der Überprüfung durch Bitpanda nicht mehr verhältnismäßig.

Daher liegt keine Verhältnismäßigkeit mehr vor.

Daher liegt in der Anforderung von zu vielen Mittelherkunftsnachweisen, ein unberechtigter Eingriff in das Eigentumsrecht der Kunden durch Bitpanda i. S. d. Art. 5 des Staatsgrundgesetzes.

Was passiert wenn ich den Nachweis nicht erbringe?

Vermutlich wird das Vertragsverhältnis gekündigt und die Mittel müssen ausgezahlt bzw. transferiert werden. Was genau bei Bitpanda passiert ist allerdings nicht bekannt.

Erste Rückmeldung

Eine Person hat bereits 1 Tag später eine positive Rückmeldung erhalten und das Konto wurde wieder „freigeschaltet“. Selbstverständlich hat die Person einige Dokumente eingereicht, jedoch nicht alle von Bitpanda geforderten (unter Verweis auf das obige Kurzgutachten [Es stellt sich daher die Frage, ob durch die Anforderung von zu vielen Mittelherkunftsnachweisen …]).

Schreibt gerne Eure Erfahrungen in die Kommentare.

Hinweis: Selbstverständlich ist das hier keine Rechtsberatung und ich biete auch keine Rechtsberatung an. Es handelt sich lediglich um einen informativen Artikel mit einem sehr kurzen rechtswissenschaftlichen Gutachten. Wie Ihr mit den hier veröffentlichten Informationen umgeht ist allein Euch überlassen. Ich übernehme keine Haftung oder eine andere Art der Verantwortung und empfehle Euch einen in Eurem Gebiet zugelassenen Anwalt zu konsultieren.

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Eine Antwort zu “Bitpanda: Der Irrsinn mit dem Mittelherkunftsnachweis”

  1. Zuerst hatte ich von Bitpanda diese Antwort erhalten:

    Hallo,

    in § 21 Absatz 1 ist vermerkt, dass wir die im Rahmen der Sorgfaltspflicht angeforderten Daten für 10 Jahre aufbewahren müssen.

    Allerdings kann ich aktuell nicht beurteilen, inwiefern der Mittelherkunftsnachweis nun einen Eingriff in das Eigentumsrecht i. S. d. Art. 5 des Staatsgrundgesetzes darstellt oder Ähnliches.

    Wir werden jedoch versuchen, dir eine diesbezüglich genauere Antwort zukommen zu lassen.

    Einen Tag später (Rekordzeit) war das Konto wieder offen:

    Hallo,

    vielen Dank für die Unterlagen.

    Nach Prüfung deiner Dokumente, freuen wir uns dir nun mitteilen zu können, dass diese als Nachweis ausreichend waren.

    Bei künftigten Fragen oder Anregungen stehen wir dir gerne zur Verfügung.
    Beste Grüße
    Team Bitpanda

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