Erklärung zur unbedingten Erforderlichkeit einer kurzfristigen Geschäftsreise
Eine „Erklärung zur unbedingten Erforderlichkeit einer kurzfristigen Geschäftsreise“ (hier klicken um das Dokument zu öffnen) ist für alle notwendig, die aktuell noch unter die Corona-Reisebeschränkungen fallen. Für alle Drittstaatsangehörigen ist trotz der Erklärung auch ein Visum notwendig. Das Formular muss vom Unternehmen / Arbeitgeber persönlich unterschrieben werden. Ein Brief / eine Bestätigung oder aber auch …