Das erwartet Online-Händler 2022
Das nächste Jahr wird wieder viele Änderungen in der Gesetzgebung für Online-Händler bringen, hier eine kurze Zusammenfassung wichtiger Änderungen:
Zum 1. Januar wird es kleinere Änderungen des Verpackungsgesetzes (Nachweispflicht) und des Elektrogesetzes (Berechnung der Quadratmeter-Schwelle geändert, Rücksendung von Altgeräten kostenfrei) geben.
Eine weitere große Änderung betrifft die Warenkaufrichtlinie und sogenannte digitale Elemente. So ergeben sich zahlreiche Änderungen im Gewährleistungsrecht. So kann in Zukunft das Fehlen von Updates auch als Mangel gewertet werden, weshalb bei Produkten mit digitalen Elementen/Inhalten und digitalen Dienstleistungen auf neue Vertragsbedingungen geachtet werden muss.
Auch „das Bezahlen mit den eigenen Daten“ wird nun erstmalig gesetzlich verankert.
Zum 4. Januar erfolgt eine Änderung der Chemikalienregulierung auf BASIS von REACH.
Zum 1. März 2022 werden automatische Vertragsverlängerungen von zwei auf ein Jahr verkürzt. Die Kündigungsfrist reduziert sich von drei Monaten auf einen Monat.
Am 28. Mai 2022 wird die „Omnibus-Richtlinie“ umgesetzt. Hier werden Änderungen in der Wifderrufsbelehrung notwendig. Auch treffen Händler größere Hinweis- und Informationspflichten bei personalisierten Preisen, dem Ranking und Kundenbewertungen. Auch wird es neue Regelungen für Rabattaktionen geben.
Zum 1. Juli 2022 wird der sogenannte „Kündigungsbutton“ eingeführt.
Auch wird es eine für viele FBA-Händler traurige Entwicklung im Verpackungsgesetz geben: Künftig sollen die Auftraggeber von Fulfillment auch für die Versandverpackungen verantwortlich sein und die Fulfiller zusätzlich überprüfen, ob die Auftraggeber die Verpackungen auch lizensieren. Insbesondere bei FBA stellt sich hier die Frage woher die entsprechenden Daten zum Zwecke der Lizenzsierung in Zukunft bezogen werden sollen.