Fragwürdige Preiserhöhungen/Geschäftspraktiken bei TeamViewer

Fragwürdige Preiserhöhungen/Geschäftspraktiken bei TeamViewer

Heute war ich doch etwas überrascht, weil ich mal wieder eine E-Mail mit Preiserhöhungen erhalten habe.

Diesmal vom Unternehmen TeamViewer wegen meiner Business-Lizenz.

Guten Tag,

danke, dass Sie TeamViewer nutzen – die Software für Remote Access und Remote Support, der die Welt vertraut. Mit uns sind Ihre Verbindungen jederzeit durch branchenführende Sicherheitsmaßnahmen vollständig geschützt.

Wir arbeiten unermüdlich daran, Ihnen ein zuverlässiges und sicheres Produkt bereitzustellen. Denn nur so bieten wir Ihnen und Ihren Nutzern immer das bestmögliche Erlebnis und den größten Mehrwert.

Angesichts der aktuell herausfordernden makroökonomischen Lage verlängern sich Ihre Lizenz(en) und eventuell vorhandene Add-ons ab dem […] EUR/Jahr automatisch.

Wenn Sie Ihr Abonnement nicht fortführen möchten, öffnen Sie bitte innerhalb der nächsten 14 Kalendertage ein Support-Ticket. Keine Antwort gilt als Zustimmung.

Sollten sich Ihre Zahlungsdaten geändert haben, aktualisieren Sie diese bitte im Kundenportal. Nur so vermeiden Sie, dass Ihr Zugriff auf unsere Produkte unterbrochen wird.

Stets sicher verbunden

TeamViewer

Quelle: E-Mail der TeamViewer Germany GmbH vom 22.02.2023

In der EULA von TeamViewer wurde wohl für diese Preiserhöhung extra ein neuer Abschnitt eingefügt:

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, kann TeamViewer den Kunden mindestens achtundzwanzig (28) Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit über eine Erhöhung der Gebühren informieren (Abschnitt B.5.1). Wenn der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Mitteilung widerspricht, wird die Preiserhöhung mit Beginn der Verlängerungslaufzeit wirksam. Wenn der Kunde der Erhöhung widerspricht, endet der Vertrag zum Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit. TeamViewer wird den Kunden in seiner Mitteilung auf diese Wirkung des Nichtwiderspruchs hinweisen.

Quelle: TeamViewer Germany GmbH (ohne Autor): EULA, URL: https://www.teamviewer.com/de/eula/ (Stand 22.02.2023)

Um es kurz zu machen: Eine EULA sind keine AGB. Überraschende Klauseln in AGB sind unwirksam und eine Änderung der AGB erfordert ebenfalls eine Zustimmung. Untätigkeit ist ebenfalls grundsätzlich keine Zustimmung. Das einzige was TeamViewer bleibt ist eine Kündigung meines Vertrages oder eine Verlängerung des Vertrages zu den alten Konditionen.

Das Vorgehen und das Zurschaustellen dieser geballten Kompetenz lässt bei mir doch Zweifel aufkommen, ob andere rechtliche Grundlagen bei TeamViewer ebenfalls derart genau beachtet werden.

Update vom 06.03.2023

Am 22. Februar 2023 habe ich TeamViewer folgende Nachricht geschrieben:

Die angekündigte Preiserhöhung bleibt in Ermangelung einer vertraglichen Grundlage wirkungslos.

Weiter kann eine fehlende Zustimmung nicht als Zustimmung gewertet werden. […]

Weitere rechtliche Ausführungen sind zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig. […]

Am 24. Februar 2023 erhielt ich dann von TeamViewer eine Kündigungsbestätigung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben.

Wir bestätigen hiermit, dass Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist und Ihre Anfrage bearbeitet wird.

Ein Retention-Manager aus unserem Team wird sich innerhalb 5 Werktagen mit Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage in Verbindung setzen,

Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen haben, können Sie uns unter […] kontaktieren oder auf dieses Ticket antworten.

Wenn Sie keine E-Mail von uns sehen, überprüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner. 

Vielen Dank für Ihre Geduld.

E-Mail von TeamViewer vom 24.02.2023

Daraufhin antwortete ich:

[…] bei meiner letzten E-Mail handelt(e) es sich nicht um eine Kündigung.

Darauf antwortete mir TeamViewer erneut, dass sich ein „Retention-Manager“ mit mir innerhalb der nächsten 5 Werktage in Verbindung setzen wird. Wie zu erwarten habe ich seit dem 24.02.2023 bis einschließlich heute den 06.03.2023 nichts mehr von TeamViewer gehört.

Die Kündigungsfrist für meinen Vertrag beträgt 28 Tage. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Da mein Vetrag jeweils zum 1. April beginnt hat TeamViewer die Kündigungsfrist bei mir rechtlich betrachtet „verpasst“. Die Kündigungsbestätigung für eine nicht durch mich erfolgte Kündigung lässt keine Möglichkeit zu, die Kündigungsbestätigung als Kündigung durch TeamViewer auszulegen.

Alle Kunden die vor längerer Zeit ein Angebot zur Migration von TeamViewer auf die Abo-Version erhalten haben können sich unter Umständen auf einen individuell ausgehandelten Vertrag berufen. Laut dem von mir angenommenen Angebot wurden die AGB/Eula nicht Vertragsbestandteil. Auch wurde im Angebot festgehalten, dass der Migrationsnachlass dauerhaft gültig ist und ich bei einer Kündigung die zuletzt erworbene Version weiterhin nutzen kann. Letzeres kann natürlich auch dahingehend ausgelegt werden, als dass ich jeweils die zuletzt im Abo bereitgestellte Version weiterhin nutzen kann. In jedem Fall jedoch die Version vor der Migration.

Update vom 16.03.2023

Der sagenumwobene Retention-Manager hat sich nunmehr bei mir gemeldet und hält an der Wirksamkeit der Klausel fest. Anbei noch etwas Schriftverkehr:

Guten Tag,

dies ist so nicht korrekt, da Sie aufgrund der Preiserhöhung 14 Tage Sonderkündigungsrecht haben ab Erhalt des Schreibens mit Ankündigung der Preiserhöhung.

Sie haben uns im Ticket […] am 24.02.2023 explizit geschrieben, dass es sich in Ihrer letzten E-Mail nicht um eine Kündigung gehandelt hat.

Außerdem ist die Aussage, dass wir den Vertrag in jedem Fall zu den alten Konditionen fortführen müssen ebenfalls nicht korrekt.

[…]

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, kann TeamViewer den Kunden mindestens achtundzwanzig (28) Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit über eine Erhöhung der Gebühren informieren (Abschnitt B.5.1). Wenn der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Mitteilung widerspricht, wird die Preiserhöhung mit Beginn der Verlängerungslaufzeit wirksam. Wenn der Kunde der Erhöhung widerspricht, endet der Vertrag zum Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit. 

Gerne kann ich Ihnen ab dem 01.04.2023 die Verlängerung für nur […] € netto anbieten.

Dieser Nachlass ist für 2 Jahre gültig.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

E-Mail von TeamViewer vom 16.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vertrag wurde individuell ausgehandelt und kam durch Annahme des Angebots vom 01.04.202 mit der Nr. Q-2615898-K4H3C0 zustande.

Bei EULA (Endbenutzer-Lizenzvereinbarung) handelt es sich nicht unbedingt um AGB im engeren Sinne. Ich habe hier lediglich Vereinbarungen zur Lizenz und etwaigen Nutzungsrechten zu erwarten, nicht jedoch Klauseln zu Preiserhöhungen.

Auch wurden die vermeintlichen AGB in Gestalt der EULA durch Sie mehrfach geändert. Zu diesen Änderungen erfolgte keine Zustimmung. Daher fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung, welche die streitgegenständliche Klausel zur Preiserhöhung einbezieht, denn diese war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in jedem Fall nicht Bestandteil der „EULA“.

Es gibt grundsätzlich keinen Handelsbrauch, dass dem Schweigen auf Anträge zur Änderung bestehender oder avisierter Vertragsbeziehungen eine Zustimmungswirkung beizulegen wäre (vgl. BGH NJW 1996, 919 (921); Heymann/Horn Rn. 40; Schlegelberger/Hefermehl Rn. 105; Canaris HandelsR § 23 Rn. 52 f.; Flume BGB AT II).

Es handelt sich um eine überraschende Klausel i. S. d. 305c Abs. 1 BGB, da eine solche Klausel im Rahmen einer Lizenzvereinbarung nicht zu erwarten war.

Ihre Ausführungen zur Anwendbarkeit einzelner Vorschriften aus dem AGB-Recht ist unzutreffend, denn § 305c Abs. 1 BGB wird nicht von § 310 Abs. 1 BGB erfasst.

Der Anwendungsbereich von § 305c Abs. 1 BGB ist umfassend. Persönlich greift die Vorschrift auch dann ein, wenn der Vertragspartner des Verwenders ein Unternehmer ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört (vgl. BGHZ 109, 197 (200) = NJW 1990, 576 (577); OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1506).

Eine Klausel kann schließlich auch deshalb bereits überraschend sein, weil sie einen ungewöhnlichen Zuschnitt hat oder an ungewöhnlicher Stelle erscheint (vgl. MüKoBGB/Fornasier, 9. Aufl. 2022, BGB § 305c Rn. 27, 28).

Meine Antwort vom 16.03.2023

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Nach interner Absprache bestätige ich Ihnen hiermit die Kündigung Ihrer Lizenz auf den 01.04.2023.

Sollten Sie an einer Verlänegrung interessiert sein kann ich Ihnen wie bereits in meiner letzten Email erwähnt die Verlängerung ab dem 01.04.2023 für nur […] € netto anbieten.

Dieser Nachlass ist für 2 Jahre gültig.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

E-Mail von Teamviewer vom 16.03.2023

Ich habe TeamViewer noch einmal darauf hingewiesen, dass die Ausführungen falsch sind und mein Vertrag weiterhin besteht. TeamViewer ist der Meinung mein Vertrag ist zum 1. April 2023 Geschichte.

Ich habe nun TeamViewer auf die „Bereitstellung der zuletzt erworbenen Lizenz“ laut Vertrag angesprochen und bin gespannt welche Version mir bereitgestellt wird bzw. ob mir überhaupt irgend eine Version bereitgestellt werden wird.

Update vom 19.03.2023

TeamViewer hat meine letzte Anfrage bezgl. der „Bereitstellung der zuletzt erworbenen Lizenz“ schlichtweg ignoriert. In Folge dessen habe ich TeamViewer durch Anydesk ersetzt.

Update vom 23.03.2023

Bis jetzt wurde meine Anfrage ignoriert, weshalb ich nunmehr ein separates Ticket zu diesem Thema eröffnet habe:

4 Antworten zu “Fragwürdige Preiserhöhungen/Geschäftspraktiken bei TeamViewer”

  1. Die Ankündigung der Preiserhöhung habe ich vor einigen Tagen auch erhalten. Bisher bin ich noch nicht dazu gekommen, darauf zu reagieren. Auch ich werde die Preiserhöhung ablehnen. 2018 wurde die damalige erworbene Version 11 auf das Abo umgestellt. Nach meiner Ansicht wurde damals ein dauerhafter Festpreis vereinbart. Vereinbarte Bedingungen kann man nicht einfach ohne Zustimmung des Kunden ändern. Teamviewer versucht auf Druck von einigen Aktionären zusätzlich Erträge zu generieren, weil der Vorstand fast den gesamten Ertrag für zweifelhafte Sponsoringverträge aus dem Fenster geworfen hat. Das Verhalten des Vorstands ist [meiner Meinung nach bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen] fast als kriminell einzustufen. Wäre ich Aktionär von Teamviewer, hätte ich den Vorstand schon lange wegen Untreue angezeigt.

    1. Ich habe zusätzlich auf Trustpilot eine entsprechende Bewertung hinterlassen. Als Reaktion wurde dann nochmal ein Ticket geöffnet – aber auch hier zeigte sich TeamViewer nicht einsichtig.

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