Details zum Lieferkettengesetz
Zum Lieferkettengesetz wurde nunmehr innerhalb der großen Koalition eine Einigung erreicht. Es wird voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden und wird ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Ab dem Jahr 2024 wird das Gesetz dann auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern betreffen.
Gewerkschaften und NGOs erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit für die Betroffenen Arbeiter vor deutschen Gerichten zu klagen. Jedoch betrifft dies nur deren Rechte an sich und nicht etwa zivilrechliche Schadensersatzansprüche. Denn solche wurden im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen.
Als Sanktionierungsmöglichkeit sieht das Gesetz jedoch die Verhängung eines Bußgeldes gegen Unternehmen vor, die sich nicht an die entsprechenden Regelungen halten.