Unternehmenslizenz für Depositphotos wirklich notwendig?

Unternehmenslizenz für Depositphotos wirklich notwendig?

Derzeit schreibt der deutsche Vertrieb von depositphotos vermehrt Unternehmen an und informiert diese darüber, dass angeblich die normale Standardlizenz nicht ausreichend wäre.

Begründet wird dies z. B. bei einer GmbH damit, dass es sich bei einer GmbH ja um eine juristische und nicht um eine natürliche Person handeln würde.

Es wird daher das Upgrade auf einen Unternehmensplan empfohlen.

Das ganze kann so stimmen, allerdings nicht in jedem Einzelfall.

Die Lizenzbedingungen von Depositphotos enthalten in der Tat eine entsprechende einschränkende Bedingung. Diese Bedingung unterscheidet jedoch nicht zwischen juristischen und natürlichen Personen bzw. Firmen und Privatpersonen. Das ist also schon einmal kurz gesagt: „Quatsch“.

Die einschränkende Bedingung beschränkt bei der normalen Standardlizenz (und erweiterten Lizenz) den Zugriff und die Nutzung auf 1 Person. Das bedeutet, es darf nur 1 Person Zugriff auf den Account bei depositphotos, die Lizenzen und die Originaldateien haben.

Sollten also mehrere Mitarbeiter die Bilder bearbeiten und benutzen, wäre tatsächlich ein Unternehmensplan notwendig.

Handelt es sich jedoch um eine kleine Firma, in der nur 1 Person Zugriff auf den Account hat und die Bilder benutzt (z. B. bearbeitet), ist kein Upgrade notwendig.

Denn es handelt sich wie bereits erklärt letztendlich um eine Einzelplatz-Lizenz.

3 Antworten zu “Unternehmenslizenz für Depositphotos wirklich notwendig?”

  1. Wir (eine GmbH) wurden auch schon vom Support/Vertrieb deswegen genervt. Dabei ist der Lizenztext eindeutig, bzw. er sagt genau das nicht, was der Vertrieb behauptet:

    „Hierbei handelt es sich um eine Einzellizenz, die eine natürliche Person zum Zugriff auf das Konto berechtigt, um Bilder zu lizenzieren und zu verwenden. Die Business-Tarife oder die Enterprise-Unternehmenslösung bieten dagegen eine Geschäfts- oder Unternehmenslizenz mit zusätzlichen Rechten, die je nach Tarif mehrere Nutzer zum Zugriff auf das Konto berechtigen, um Bilder zu lizenzieren und zu verwenden.“

    Der Vertragspartner ist laut Account die GmbH. Es gibt also nur eine Lesart: Nur EINE natürliche Person kann (für den Vertragspartner) Bilder lizenzieren. Bei uns ist das auch so.

    Wäre die Lizenz hingegen wirklich NUR für natürliche Personen, gibt es überhaupt kein Hindernis, das auch eindeutig in die Lizenz zu schreiben. Stattdessen wird nur herumgeeiert. Ehrlich gesagt ist ein solches Geschäftsgebaren etwas armselig. Von einem Lizenzpartner erwartet man Rechtssicherheit, und nicht auch noch Drückermethoden.

    1. Der Zugriff auf die „Originaldateien“ darf auch nur von einer Person erfolgen und die Dateien dürfen nicht auf einem für alle zugänglichen Speicher wie z. B. einem Netzwerklaufwerk oder Google Drive abgelegt sein.

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