Frage: Kann ich mein Gewerbe und meinen Wohnsitz in Deutschland anmelden/beibehalten wenn ich im Ausland lebe?
Immer wieder sehe ich Personen die Fragen stellen, die eigentlich überhaupt nicht aufkommen sollten. So etwa auch die Frage, ob der Wohnsitz samt Gewerbe in Deutschland angemeldet bzw. beibehalten werden kann, obwohl die entsprechende Person angibt im Ausland zu leben.
In den allermeisten Fällen dürfte hier eine Steuerverkürzung im Aufenthaltsland vorliegen. Dies bedeutet, dass die Person – in dem Land in dem diese Person tatsächlich lebt – keine oder zu wenig Steuern bezahlt.
Es ist nicht möglich „einfach so“ den Wohnsitz in Deutschland anzumelden, wenn überhaupt kein Zugriff auf eine Wohnung besteht oder sich der Lebensmittelpunkt im Ausland befindet. Auch befreit Euch eine Wohnsitz- und Gewerbeanmeldung in Deutschland nicht von Euren steuerlichen Pflichten im Land Eures gewöhnlichen Aufenthalts (das Land in dem Ihr „lebt“).
Vielmehr verursacht Ihr durch dieses unzulässige Konstrukt jede Menge Nachteile für Euch selbst. Solltet Ihr nämlich im Ausland tatsächlich leben, dann müsst Ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nur in diesem Land Steuern bezahlen (von wenigen Ausnahmen abgesehen, wie z. B. bei der Umsatzsteuer bei Verkäufen in die EU).
Sollte Euer Lebensmittelpunkt jedoch noch in Deutschland liegen oder Ihr einen Wohnsitz in Deutschland inne haben, könnte Euch trotzdem noch eine Steuerpflicht in Deutschland treffen. Mit Wohnsitz ist hier der tatsächliche Zugriff auf eine Wohnung gemeint (Schlüssel) in der Ihr Euch aufhalten könntet (=“nicht vermietet/leerstehend“) – unabhängig vom melderechtlichen Wohnsitz.
Euren Lebensmittelpunkt könntet Ihr in Deutschland immer noch haben, sofern Euer Ehepartner und Eure Kinder noch immer in Deutschland leben. Dies kann auch zutreffen, wenn Ihr Euch über einen sehr langen Zeitraum hinweg im Ausland aufhaltet. Das Finanzamt in Deutschland würde hier – in den meisten Fällen richtigerweise – annehmen, dass Euer Lebensmittelpunkt (noch immer) in Deutschland liegt.
Mit der Anmeldung eines melderechtlichen Wohnsitzes in Deutschland werdet Ihr automatisch (für das ganze Kalenderjahr) unbeschränkt steuerpflichtig. Das Land in dem Ihr aber tatsächlich lebt ist ebenfalls berechtigt Euch zu besteuern.
Wie Ihr jetzt richtig feststellt habt Ihr für Eure nächsten Steuererklärungen ein ziemlich kompliziertes Konstrukt geschaffen, bei dem unter Umständen auch Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten sind. Sollte es solche Doppelbesteuerungsabkommen nicht geben, könnte es sogar passieren, dass Ihr am Ende in beiden Ländern (in Deutschland und im „Ausland“) jeweils die volle Steuer entrichten müsst.
Eine Gewerbeanmeldung in Deutschland – ohne das überhaupt ein Gewerbe in Deutschland existiert (d. h. weder Ihr noch Mitarbeiter von Euch arbeiten in Deutschland) – führt automatisch zu in Deutschland steuerbaren Inlandseinkünften. Auch das hält jedoch das „Ausland“ nicht davon ab, Euch nach den dort geltenden Gesetzen zu besteuern (wenn Ihr dort lebt bzw. eine steuerpflicht auslöst).
Ein melderechtlicher Wohnsitz und ggf. eine Gewerbeanmeldung in Deutschland (ohne entsprechende Gewerberäume) während Ihr überhaupt nicht in Deutschland lebt oder arbeitet ist daher nicht nur absolut sinnlos – es verursacht auch jede Menge extra Arbeit, Kosten und Risiken.
Hinweis: Jede Situation ist sehr individuell und die Hinweise in diesem Artikel lassen sich nicht auf jede Situation anwenden. Es empfiehlt sich daher immer der Blick in die entsprechende Steuergesetzgebung und ggf. eine Steuerberatung durch einen Steuerberater.