Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
Der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt bestimmen sich wesentlich nach der Abgabenordnung. Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. § 8 Abgabenordnung Einen Wohnsitz könnt ihr folglich auch unabhängig von einem melderechtlich vorhandenem Wohnsitz haben, wenn ihr z.B. …